In Corona-Zeiten sind Zimmereien wegen der Regelungen zum Teil verunsichert, sie fragen sich etwa: Gilt die Maskenpflicht auch auf der Baustelle? Oder dürfen meine Mitarbeiter noch gemeinsam in einem Betriebsfahrzeug fahren? Der LIV gibt Antworten darauf.
Mit so viel Rückenwind hätte der stellvertretende Obermeister der Zimmerer-Innung Lindau Volker Heinrich nicht gerechnet. Vor kurzem hat er kritisiert, dass die Autoindustrie staatliche Kauprämien fordert. In den sozialen Medien bekam er dafür viel Zuspruch. In Zukunft will er sich als Gemeinderat für klimafreundliche Konjunkturmaßnahmen einsetzen.
Die Bundesregierung hat ein Corona-Konjunkturpaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden beschlossen. Darin sind Förderungen, von denen auch Zimmereien profitieren. Wir fassen einige davon zusammen.
In der Corona-Lage fordert die Autoindustrie, dass die Politik staatliche Kaufprämien für Autos einführt. Zimmermeister Volker Heinrich aus dem Landkreis Lindau wehrt sich vehement dagegen. Er kritisiert, dass die Industrie gegenüber dem Handwerk oftmals bevorzugt wird.
Wer potenziellen Bauherren die energetische Modernisierung mit der nun möglichen steuerlichen Absetzbarkeit schmackhaft macht, der muss auch wissen, dass dies nur möglich ist, wenn dabei bestimmte U-Werte erreicht werden. Und die sind nicht die Mindeststandards der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Aus gegebenem Anlass dürfen wir alle Mitgliedsbetriebe noch einmal auf das Portal der SOKA-BAU zur Überlassung von Mitarbeitern im Rahmen der sog. „Kollegenhilfe“ aufmerksam machen. Über dieses Portal ist eine schnelle Vermittlung von Mitarbeitern im Anzeigeverfahren bei weniger als 50 Mitarbeiter und für die Dauer von maximal zwölf Monaten zur Vermeidung von Entlassungen oder Kurzarbeit möglich.
Bayern führt ab 27. April 2020 eine Maskenpflicht in allen geöffneten Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr ein. Die gute Nachricht: Die Mitarbeiter unserer Mitgliedsbetriebe sind nicht von dieser Regelung betroffen.
Ab 10. April 2020 sollen nach Vorschlag der Bundesregierung strengere Auflagen bei der (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik gelten. Die gute Nachricht: Für Berufspendler bleiben die Grenzen offen. Trotzdem sollten Mitarbeiter aus EU-Ländern eine Bescheinigung für Berufspendler dabei haben. Diese stellen wir im internen Bereich zum Download bereit.
Ein Online-Seminar mit dem Titel "Liquiditätsplanung zur Beantragung von staatlichen Corona-Finanzhilfen" bietet der Landesinnungsverband ab 7. April 2020 an. Referentin Elke Limmer zeigt unter anderem, wie sich alternative Corona-Szenarien auf die Liquidität auswirken. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Aktuell bekommen Unternehmer bundesweit unseriöse Fake-Mails von der Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de. Auch in Bayern sind bereits einige Mitgliedsbetriebe betroffen. Die Arbeitgeber werden aufgefordert hochsensible Angaben zu Personen, dem Unternehmen und den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Wir dürfen alle Mitgliedsbetriebe auffordern, auf keinen Fall auf diese Fake-Mail zu antworten und sie sofort zu löschen. Wo Sie Kurzarbeitergeld beantragen, finden Sie hier.